![]() |
AW: kaltlaufregler
Zitat:
Gut dastehen reicht allerdings auch nicht, es muß sich um ein "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" handeln. Und um diese Einstufung zu erhalten, gibt es Richtlinien. Manche sind halt der Meinung, 30 Jahre alt, dann gibt's H-Kennzeichen. Dem ist natürlich nicht so. Hab hier mal so nen Leitfaden gefunden: http://www.w123garage.de/downloads/gtue.pdf Zitat:
|
AW: kaltlaufregler
hallo,
war heut beim tüv hab nachgefragt ob der anhand meines fahrzeugscheins sehen kann welche euronorm ich habe da im fahrzeugschein nichts drinsteht nur "g-kat 51" und schlüsselnummer zu3. steht 000000 da der supra aus der schweiz kommt und dann genullt wurde sagt er! ich hätte jetzt aber die möglichkeit mit der kopie vom fahrzeugschein von einer supra die mit euro2 eingetragen ist, auch euro2 zu bekommen ohne einen kaltlaufregler einzubauen... könnte mir einer evtl eine kopie vom fahrzeugschein schicken die euro2 hat? die kann ich dann bei dem vorlegen als eine art vergleichgutsachten und er würd mir euro2 eintragen...:) sagte er wäre nett wenn das einer machen könnte, kann auch von einer supra mk3 turbo sein... |
AW: kaltlaufregler
Im Fahrzeugschein steht dann aber immer:
Zu NR. XY: mit KLR der Firma GAT.... Das nützt dir also nix, weil du den nicht hast. |
AW: kaltlaufregler
wollt ja nur wissen ob mir einer von seinem schien ne kopie schicken kann, wenn der tüv prüfer sagt er könnte es mir dann eintragen ist das doch ok...
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:54 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.6.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
2003-4ever by Boostaholic / Suprafan / Antibrain