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AW: Hilfe TÜV Problem
sieht man ja aber nich grad den auspuff :D
naja muss ich echt mal messen weil sieht schon tief aus wenn du dich hinkniest und von hinten schaust bei mir. |
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downpipe-bogen oder der mittelkat, das sind ja nun mal die tiefsten punkte.
Das sieht man ja auf einem allerwelts-seiten-foto nicht. da muß man sich schon mal die mühe machen und sich flach aufn boden legen. :D |
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Zitat:
Regel ist mittlerweile 11cm egal welches Teil am unterboden, ausnahmen gibts keine mehr offiziell |
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Die schweine. Bei meinem Vento warns noch 8cm.
So stehts mittlerweile im TÜV : Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können. |
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da haben die aber wirklich was geändert, weil mein bruders BMW hatte damals 8cm Bodenfreheit ( Frontschürze) mit den segen des tüvs!!! da muss ich mir ja noch was überlegen wie ich auf die bodenfreiheit komme....
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Naja ne gesetzlich festgelegte mindestbodenfreiheit gibt's auch net.
Des is mehr so nen Richtwert. Der Rest liegt im Ermessen des Prüfers. |
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Zitat:
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[quote=wwwsuprapartsde;588305]wenn du den wagen abmeldest dürfte die sache doch für die Polizei erledigt sein oder?:engel:
Ja super ich melde den Wagen ab und fahre mit der Bahn zur Arbeit, das war schon immer mein Traum . Nee was mir helfen würde ist wenn Jemand ein Gutachten für eine Blitz oder Fujitsubo Anlage hätte. Vielleicht hat ja einer sowas rumliegen und ist so nett und kann mir das zusenden , auch gern per E-Mail :danke: vielen dank Frank |
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Fujitsubo müßte sogar im Forum stehen.
Für Blitz kannste Gutachten vergessen. :D |
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Einzelabnahme mit Geräuschmessung.
Knapp, aber geht. Aber irgendwie finde ich, dass du den Punkt schon verpasst hast dich um sowas zu kümmern :form: Das macht man BEVOR eine Stilllegung droht...gerade so offensichtliche Sachen wie Auspuff. |
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Für die Blitz gibt es kein Gutachten und wenn du keine Fujitsubo-Anlage dran hast, gilt das Fuji-Gutachten für dich auch nicht.
Das Gutachten für ne andere anlage verwenden, indem man die nummer ausm gutachten in den auspuff einschlägt, ist Urkundenfälschung und kommt dich noch schlimmer zu stehen, als ohne Eintragung rumzufahren. Wenn Du die Anlage nicht auf die schnelle legal abnehmen lassen kannst und den Wagen auch nicht bis dahin abmelden willst, kannst immer noch auf originalanlage umbauen bis dahin. |
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Zitat:
das ich innerhalb der ersten 5 Tage die der Wagen in meinem Besitz war gleich eine Mängelkarte bekomme , ich dachte ich kann die Sache in Ruhe angehen is aber leider nich so |
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Du kaufst ein Wagen von dem du weißt, dass nix eingetragen ist, benötigst das Ding aber um täglich zur Arbeit zu kommen... ?!?
Das ist schon ordentlich blauäugig. Aber gut, nicht zu ändern. Wie gesagt, Einzelabnahme inkl. Geräuschmessung. :form: So habe ich meine Blitz mit Silencer und offenem K&N eingetragen bekommen. |
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Zitat:
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Sorry - aber DAS hättest dir vorher überlegen sollen :form:
Ben hat recht: der einfachste und schnellste Weg ist Rückbau auf Original wenn du keine reguläre Abnahme machen willst. (was anderes macht Speedmaster übrigens auch nicht). |
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