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Etwas anderes wäre es gewesen, wenn das Auto aus dem Bestand gelöscht worden wäre. Dann wäre aber zur erneuten Zulassung ein Tüv Gutachten nötig gewesen. |
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Hab da mich heute informiert, war ein Fehler der Zulassung. Wird nachgetragen :)
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dann zum KVA eintragen lassen in Breif und schein :wipp: so war es bei mir lg diabelo |
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du kannst drauf bestehen das es da rein geschrieben wird und du dann die die ganzen Sachen die beim TüV eingetragen werden müssen auch in denn KFZ Schein stehen sonst brauchst du ja auch nix beim TÜV eintragen und alles verändern was Du willst Oder Du darfst dann gar nix mehr an deinen Auto verändern :engel: |
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bei mir stehts auch in beiden briefen handschriftlich nachgekritzelt. den schein gibts allerdings mit den eintragungen neu ausgefertigt.
vor allem wie soll jemand denn die umschlüssellung sonst nachweisen der ein umgeschlüsseltes gebrauchtfahrzeug kauft, und nur den brief hat... |
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Genau ist das Problem
Wie möchtest du einer Kontrolle nachweisen das Du es je eingetragen hattest Du hättest drauf bestehen müssen die Daten aus dem alten Brief in den neuen Brief zu übertragen Aber keiner achtet auf so was und danach ist das Geheule groß |
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und wie schaut es dann aus
Auto wird abgemeldet , später verkauft Neuer Besitzer hat nur den Brief ? Was ist dann , muss er wieder zum TüV alles eintragen lassen nur mal blöde nach fragt kann ja nicht alles wissen |
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Deswegen die Vermutung, daß das beim KBA gespeichert wird. Zumindest die Schadstoffklasse müßte dort bekannt sein.
Das werde ich aber bald selbst merken, weil ich die Ummeldung von Saison auf regulär machen muß. |
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Du hast also beides, Schein und Brief (Zulassungsbescheinigung I und II). |
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LG Wolle |
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Es wird alles gespeichert,sogar der Name von dem Tüv Prüfer der was eingetragen hat
Es geht nix verloren Hatte ein Problem mit ner eintragung war nen dreher drin Dort angerufen die wussten alles |
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Irgendwo müssen die Daten aber natürlich trotzdem archiviert werden, sonst wäre bei einem etwaigen Verlust der Dokumente ja alles futsch. Zitat:
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