Toyota Supra - Forum

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Speed-Freak 08.01.2008 18:53

AW: Schon wieder die Rennleitung.....
 
aber ich hoffe trotzdem, das nix am auto hängt. züri isch scho recht doof^^

King of Queens 08.01.2008 18:58

AW: Schon wieder die Rennleitung.....
 
hallo

was hast du denn für nen auspuff dran? golf-auspuff? einfach nur laut?:confused: hab die erfahrung gemacht, dass die polizei in zürich sehr tolerant ist .. nicht gerade bei abgefahrenen reifen oder alkohol, aber bei so ner lapalie?

gruss dusko

Speed-Freak 08.01.2008 19:02

AW: Schon wieder die Rennleitung.....
 
ich glaub auch nicht das die das auto kontrolliert haben, die hatten doch nur den anschiss zu patroullieren und dachten sich; "wir stehen jetzt mal vor das auto das am schönsten in der sonne glänzt" :D

Alonso 08.01.2008 19:02

AW: Schon wieder die Rennleitung.....
 
  1. Mein Beileid, aber lies mal weiter..
  2. Solange du nicht damit rungefahren bist - tust du nichts illegales. Du darfst restlos alles an und in deinem Auto montieren - nur nicht damit rumfahren. Genau desswegen haben die auf dich gewartet. So dürfte dir nicht viel passieren.
  3. Dein Auto dürfen die nicht ohne weiteres konfiszieren, es sei denn es wäre in eine kriminelle Aktion verwickelt. Bei Sicherheitsrelevanten, schwerwiegenden Mängeln dürfen sie es auf der Stelle stillegen (Ausweiss/Schild einziehen) - aber auch nicht konfiszieren.

    Das schlimmste was dir rechtlich gesehen wegen deinem Auspuff passieren kann, ist ein Aufgebot der MFK und eine Zwangsspende in die Portokasse. Mehr ist nicht drin (wobei auch schon dieser Weg da teuer werden kann).
  4. Kopf hoch ;)

King of Queens 08.01.2008 19:41

AW: Schon wieder die Rennleitung.....
 
Zitat:

Zitat von Alonso (Beitrag 357904)
  1. Solange du nicht damit rungefahren bist - tust du nichts illegales. Du darfst restlos alles an und in deinem Auto montieren - nur nicht damit rumfahren. Genau desswegen haben die auf dich gewartet. So dürfte dir nicht viel passieren.

hallo

bist du dir da sicher?

er hat sich ja auf öffentlichem boden befunden. damit muss er die gesetzte und richtlinien befolgen.
wenn du das auf eingenem boden machst, dann kann ich das gut nachvollziehen, aber auf staatseigentum? man kann ja nicht argumentieren, dass man das auto bis hierher geschleppt hat, es nur hierher abgestellt hat und es wieder abschleppen will?

die regeln sind ja da, damit man einen konsens für die bevölkerung findet und nicht um einfach strafen auszustellen...:engel: obwohl ich mich heute ab und zu frage.

ich denk trotzdem, dass das schlimmste ist, dass man zur mfk muss, aber auch wenn du den wagen weggefahren hättest, hätten die dir nicht mehr aufbrummen können. die polizei ist ja nicht die mfk und kann nicht mit "fachwissen" argumentieren und büssen.

gruss dusko

toylacko 08.01.2008 20:08

AW: Schon wieder die Rennleitung.....
 
:eieiei:
Zitat:

Zitat von Full_Throttle (Beitrag 357892)
Tja, vielleicht stellst Du Dir das so vor als wäre das ne grosse Polizeistation und ich quasi geradewegs auf deren Hof rein und dort parkiert ??

Dann versuch mal mich weniger als vollidioten vorzustellen.

Der Posten auf dem ich war, ist winzig. Die haben keine eigenen Parkplätze.
Es war absoluter Zufall dass die Streife die dann anschliessend auf mich wartete genau in den 5min vorbei ging, als ich auf dem Posten war.

Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun !

Mann echt, ich wollte nur mal so ne unglückliche Geschichte erzählen und krieg hier nur son scheiss von wegen ich habe Angst, oder sei so blöd mit dem nicht eingetragenen Auspuff bei der Polizei vorzufahren zu lesen.


Sorry, war doch nicht bös gemeint. Aber wenn das ding halt laut ist und Du weisst dass es Ärger geben kann musst halt mit sowas rechnen.
Wollte Dich nicht als "Vollidioten" hinstellen.:bleifuss:

Full_Throttle 08.01.2008 20:20

AW: Schon wieder die Rennleitung.....
 
Der Dusko hat schon recht, auf nem öffentlichen parkplatz darf ich so nicht da stehen. Vor Weihnachten als ich von den Bullen aus der Wohnung geklingelt wurde habe ich schon gefragt, ob das denn überhaupt illegal sei, mit dem Auspuff auf dem parkplatz zu stehen, den hört man ja nicht wirklich....:hmmm:

Aber eben...Privatparkplatz ok, öffentlich muss das Auto den Gesetzen entsprechen.

ich würde sagen ich habe die richtige Entscheidung getroffen, mich nicht unnötig den Polizisten "aufzudrängen" und das Tram zu nehmen, denn heute Abend nach der Arbeit war das Auto unberührt auf dem Parkplatz, nicht einmal eine Busse wegen Parkzeitüberschreitung.
Kann gut sein dass die 2 Polizisten nur zufällig gleich bei meinem Auto ne Stunde lang standen, hin und wieder auf die Supra gezeigt, diskutiert und dann wieder die gegend beobachtet.
Aber vor 3 Wochen ist den Typen im vorbeifahren der Auspuff aufgefallen, das hat mir genug "Respekt" eingeflösst, dass ich es nicht wagte, heute einfach einzusteigen es darauf ankommen zu lassen ob die 2 wussten was ihnen die Schlagstöcke zu vibrieren vermochte....

Ich bin einfach nur froh, dass schlussendlich nichts passiert ist :fahrn:

@Toyolako: ist schon ok, war aber auch ein stressiger Tag heute...ein Unmenge zu tun auf der Arbeit und dann der Zeitdruck mit der Abänderung des Führerausweises (Der wird tatsächlich so genannt in der Schweiz lol) und dann noch das Alptraumhafte dé jà vu mit der Polizei und meinem Endtopf :jawd:
Nichts für Ungut !:bleifuss:

berndMKIII 08.01.2008 20:28

AW: Schon wieder die Rennleitung.....
 
Schön, dass es so ausgegangen ist. Ich hoffe du nimmst mir meine Frotzeleien nicht wirklich übel :winky:

Speed-Freak 08.01.2008 20:29

AW: Schon wieder die Rennleitung.....
 
toll. gratuliere dir das nix passiert is.

Full_Throttle 08.01.2008 20:31

AW: Schon wieder die Rennleitung.....
 
Von Dusko:
Zitat:

ich denk trotzdem, dass das schlimmste ist, dass man zur mfk muss, aber auch wenn du den wagen weggefahren hättest, hätten die dir nicht mehr aufbrummen können. die polizei ist ja nicht die mfk und kann nicht mit "fachwissen" argumentieren und büssen.
Eben können sie mehr machen. Mich hinter ihnen her auf die Hauptwache der Stadt Zürich fahren zu lassen, mein Auto konfiszieren nachdem der Hauseigene Gutachter bestätigt hat dass Endtopf weder eingetragen noch sonswie legal im schweizer Strassenverkehr eingesetzt werden kann, meinen Fahrzeugausweis beschlagnahmen, mir eine Vorladung für MFK schicken. Das ganze käme so auf 2000 - 2500 CHF / ~1300 Euro.

Ausser dem Polizeiauto nachzufahren blieb mir zum Glück alles erspart, als "Weihnachtsgeschenk" der Stapo Zürich :f*ck:

Supramaniac 08.01.2008 21:09

AW: Schon wieder die Rennleitung.....
 
soweit so schön, wirklich freuen kannst dich wenn auch nach 2 monaten kein brief eingetroffen is.
aber was hast du den für nen esd drunter? ne bomb?

Alonso 08.01.2008 21:32

AW: Schon wieder die Rennleitung.....
 
Es gibt keinen rechtlichen Ansatz für die Polizei ein Auto wegen sowas ohne richterlichen Beschluss zu konfiszieren. Es ist dein Eigentum.
Wenn sich die Tatsache ergibt, dass dein Auto nicht Verkehrskonform ist - können sie es aus dem Verkehr ziehen durch beschlagnahmen des Ausweises. Die Jungs sind lediglich für die Verkehrssicherheit zuständig, und keine allmächtigen Vollstrecker.

Ebensowenig dürfen sie nicht in deine Privatwohnung, in dein Auto, Boot, Zelt oder Frau eindringen ohne richterlichen Beschluss (wobei letzters auch damit nicht möglich ist ;) ).

Ein Freund hat mal eine Tüte vom teuren Teekraut auf dem Beifahrersitz liegengelassen. Prompt klingelte ihn knapp 2 Stunden später eine Delegation in Uniform aus der Wohnung, und verlangten von ihm das Auto zu öffnen. Als pfiffiger Jurastudent wiess er darauf hin, erstmal den entsprechenden Beschluss vorzuweisen. Die Herren funkten und telefonierten dann vor wieder geschlossener Wohnungstüre ne Weile rum - und waren dann plötzlich weg. Passiert ist nacher nie was.

Du musst wirklich auf frischer Tat ertappt werden, um mit 100% Sicherheit wegen Verstoss gegen irgendwelche Verkehrsvorschriften bestraft zu werden. Foto mit deinem Gesicht reicht allerdings auch. Wird dein Auto geblitzt und du bist nicht eindeutig als Fahrer identifizierbar - kannst du nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ebensowenig wegen irgendwelchen anderen Fotos von deinem Auto alleine. Natürlich funktioniert das selten auf Anhieb so - mit etwas Briefverkehr lässt sich das aber dann Regeln ;)

Fazit;
Du hast gut reagiert und hast das Auto stehen gelassen. Wenn du das nächste mal irgendwem nachfahren sollst, sagst du einfach du stehst unter Medikamenten (oder Alkohol :D) und seist nicht fahrfähig.

ChuckyZh 08.01.2008 22:06

AW: Schon wieder die Rennleitung.....
 
Zitat Roth:
Einem Arbeitskolegen von mir hat die Pozelei die Reifen kontroliert während sein Wagen in der Blauen Zone stand. Er hatte keine Winterräder dran das etwa ende November.
Er musste sein Auto mit Winterräder innert 5 Tagen vorführen und eine säftige Busse gab es auch...


Muss ich mich neu updaten. Seit wann hat die Schweiz Winterreifenpflicht? Nur in Österreich ist ab den 1.Januar 2008 Winterreifenpflicht.
Aber wenn natürlich meterhoher Schnee gelegen hatte, ist das verständlich.

King of Queens 08.01.2008 22:23

AW: Schon wieder die Rennleitung.....
 
hallo

@alonso
meines wissens darf die polizei dein auto durchsuchen, wenn du deine einwilligung gibst oder wenn verdacht besteht.

also wenn du vollgekifft bist und die polizei schaut deine augen an, dann dürfen sie auch dein auto durchsuchen, auch wenn du was dagegen hast.

liege ich da etwas falsch? wie ist das mit dem jusi zu verstehen? ist das anders weil er nicht im auto gefahren ist? oder was ist da?

gruss dusko

Alonso 08.01.2008 23:29

AW: Schon wieder die Rennleitung.....
 
Zitat:

Zitat von King of Queens (Beitrag 357940)
hallo

@alonso
meines wissens darf die polizei dein auto durchsuchen, wenn du deine einwilligung gibst oder wenn verdacht besteht.

also wenn du vollgekifft bist und die polizei schaut deine augen an, dann dürfen sie auch dein auto durchsuchen, auch wenn du was dagegen hast.

liege ich da etwas falsch? wie ist das mit dem jusi zu verstehen? ist das anders weil er nicht im auto gefahren ist? oder was ist da?

gruss dusko

Wenn du deine Einwilligung gibst darf die Polizei natürlich alles. Verdacht alleine ist kein Grund, da brauchts den richterlichen Beschluss. Hier gibts auch irgend eine kollektive Variante, z.B. bei Grosskontrollen etc.

Wenn du im Rausch in eine normale Kontrolle kommst, darf die Polizei dich kontrolieren, hat aber noch immer nichts in deinem Auto zu suchen.

Grund dafür ist, dass ein Auto ein (Privat)gegenstand ist, und daher nie irgendetwas verschuldet, und auch nach keinem Recht bestraft werden kann (einleuchtend oder? :D). Daher ist es auch egal, was sich im Fahrzeug befindet. (Beim Zoll sieht die Rechtslage natürlich anders aus). Haftbar ist in jedem Fall eine juristische Person, welche eindeutig an der "tat" beteilig ist/war.

Weil er "Tee" im Auto hatte ist er ja nicht automatisch bekifft gefahren. Dazu hätten sie ihn auf frischer Tat am Steuer erwischen müssen.


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