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soweit wie ich weiß, ist für das tagesfahrtlicht keine höhe vorgeschrieben
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Zitat:
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ich hatte das ja vor......tüv meinte ich muss dann die nebler versetzen oder austragen, dann is das kein act wenn se dich anhalten
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die nebler ausbauen und ein nachrüstsatz für tagesfahrtlicht verbauen, ausgetragen müßen die nebler nicht werden, da sie auch nicht eingetragen wurden !!!!!
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öhm, genau das habe ich hier vier verschiedenen tüvstellen erzählen wollen, alle meinten was am auto von werk an dran ist muss auch verbaut sein und funktionieren.
EDIT: kann nur das wiedergeben was die mir gesagt haben, wenn es anders ist umso besser |
ist blödsinn, die nebler laufen unter zubehör, wenn sie montiert sind, müßen sie auch funktionieren, ansonsten mußte sie abbauen oder abdecken.
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alles kla! :top:
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gibt superflache sehr helle Tagesscheinis die passen spielend in den Lufteinlass und nehmen keine Kühlung weg
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hallo
über das hab ich mir auch schon gedanken gemacht! :aua: und bin zu einer frage gekommen: was ist der unterschied zwischen nebler und tagfahrlicht? ist es die lichtweite, die lichthöhe, was ist es? kann man da nicht nur die "kleber" von der tagfahrlichtes drauf machen und das gutachten vorzeigen? warum sollte gelb probleme geben? gelbe scheinwerfer sind auch erlaubt (in der schweiz, frankreich, etc)!! gruss dusko |
hallo
was ist nun rausgekommen? gruss dusko |
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