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19.07.2009, 14:45 | #1 | |
Registrierter Benutzer
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
Zitat:
Mord-Totschlag ist das selbe. |
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19.07.2009, 15:00 | #2 | |
Registrierter Benutzer
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
Falsch, das sieht man allein schon daran, daß Totschlag nach 20 Jahren verjährt, Mord dagegen nie.
Auch beim Strafmaß gibt es deutliche Unterschiede. Für Totschlag gibt's in der Regel weniger. Der Unterschied liegt im Vorhandensein von Mordmerkmalen . Diese liegen bei Totschlag nicht vor.
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Zitat:
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20.07.2009, 13:53 | #3 |
Dr. Sommer
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AW: DAS - Rechtsschutzversicherung
lassen wir das mal Beiseite, mir gehts um Behauptungen wie eben Nötigung, Beleidigung, Bedrohung oder sonstiges! Das heist ja nich, das ich das machen will oder so, aber mir rät irgendwie jeder mal endlich ne RS-Versicherung abzuschließen!? und darum frag ich nach was eben gedeckt ist und was nicht, üblicherweise
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