Zitat:
Ohne es anzusehen weiß er ja gar nicht, ob es evtl. doch legal aufgenommen wurde. Also darf er es ansehen und hinterher nicht ins Urteil einfließen lassen.
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Der Richter darf sich das Video in seinem Zimmer ansehen, das ist keine Veröffendlichung.
Und dann entscheidet er, ob er es als Beweißmittel zulässt oder nicht.
Lässt er es zu, dann sind die Changen einer Klage w.g. Verletzung des Persönlichkeitsrechtes sehr gering.
Hier mal für Interessierte eine Abhandlung über das Filmen und veröffendlichen.
http://irights.info/artikel/meine-vi...-beachten/7656
Zitat:
Nä, das les ich mir hier nichtmehr durch
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Das Bischen..... Wissen ist Macht....aber nix wissen macht auch nix