Danke für die Infos.
Es geht hier weniger um Ordnungswidrigkeiten als um "Vorsatzstraftaten".
Und wenn es dann um Leib und Leben mit Todesfolge bei falscher Reaktion geht denk ich, wird sowas ein gewissen "Wert" haben.
Bis jetzt aber nur Vermutung.
Ich werd diesen Einwand, der aber andersweitig auch schon kam, mit meinem Anwalt besprechen. Danke für die Info.
Nachtrag:
"Das
unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren."
Ich hab in dem Fall auch kein Problem, mir ein Schild ans Auto zu machen, was aussagt das "gefilmt wird". Somit ist es nicht mehr "unbemerkt"