Zitat:
Zitat von Tyandriel
Schnickschnack. Änderungen am Ansaugsystem sind nicht zulässig und müssen somit abgenommen werden. Leistungsprüfung und Umweltverhalten inklusive.
prinzipiell ist gar keine technische Änderung zulässig ohne Baumustergenehmigung (ABE) oder Einzelabnahme.
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Also laut unserem TÜV in Traunstein muss ich andere Verrohrung
nicht eintragen.