Mir ist die Problematik des Filmens durchaus bewusst.
Mir gehts auch nicht darum, den Oberlehrer raushängen zu lassen und jeden vermeintlichen Fehler anderer anzuzeigen.
Mir gehts um solche Fälle wie den oben geschilderten (Spurwechsel, Unfall verursacht und dann behaupten es wäre anderes).
Alternativ der Radfahrer, den ich neulich fast platt gemacht hätte (kam Nachts unbeleuchtet mit richtig Schwung aus nem Seitenweg auf die Straße, natürlich ohne Vorfahrt seinerseits)... wenn so jemand unter deinem Auto liegt und du im Zweifel dann noch bis an dessen Lebensende gerade stehen musst, dann ist das Filmverbot zweitrangig würde ich vermuten.
Schuldfeststellung obliegt bei sowas natürlich dem Gericht, logo.
Ein Richter wird aber sicher nicht abgeneigt sein, ein evtl. vorhandenes Video zu sichten...er kann es ja in der Urteilsfindung außer betracht lassen