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Zitat von Chronoworks
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Eben, wie ich gesagt habe... für rein private Zwecke okay. Strafbewehrt ist immer nur die Weitergabe der Aufnahmen bzw. wenn die Aufnahme primär dem Zweck dient, an andere weitergegeben zu werden.
Über die Verwendung als Beweismittel sagt das nichts aus, darüber entscheidet doch das jeweilige Gericht im Einzelfall? Ein pauschales Beweisverwertungsverbot wie in den USA gibt's ja in D nicht.
Interessant wird's, wenn die Aufnahme vor Gericht als Beweismittel zugelassen wird, man aber wegen Verstoß gegens Datenschutzgesetz verknackt wird