Zitat:
Zitat von Chronoworks
Das kannste dir schön von der Backe putzen. Bildmaterial darf nicht im deutschen Recht verwendet werden. Selbst das Zugänglich machen bei der Polizei verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht und damit ist es kein zulässiges Beweismittel.
Ich dachte auch ich spinn als ich das gelesen hab, gabs neulich nen Urteil zu.
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Meinst du das Urteil vom Verwaltungsgericht Ansbach? Da hat das Gericht ja gesagt, dass es gegen das (Landes-? Bundes-?) Datenschutzgesetz verstößt, Aufnahmen explizit mit dem Ziel anzufertigen, diese Aufnahmen später Dritten (etwa der Polizei) zur Verfügung zu stellen.
In dem genannten Gerichtsverfahren hatte die betreffende Person absichtlich Filmaufnahmen gemacht, um andere Autofahrer bei der Polizei wegen Verkehrsdelikten anzuzeigen.
Für rein private Zwecke darf man aber aufnehmen. Man sollte die Aufnahmen halt nicht bei Youtube veröffentlichen o.ä.
Und im Falle eines Unfalls, wenn man sich vor Gericht verteidigen muss, könnten diese eigentlich zum Privatvergnügen angefertigten Aufnahmen ja evtl. nützlich werden... weißt du zufällig von Urteilen aus solchen Fällen?