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Zitat von gitplayer
Falsch, Airbag wird ausdrücklich genannt als Airbag genannt. Ausnahme nur, wenn er noch im Auto ist.
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Sag mal wo genau. Finds nicht. Zum Airbag müsste es dann im Streitfalle eine Definition des BVerfG geben. Ob komplette Zusammensetzung oder nur Teile wie der Luftsack gemeint sind. Ging mir ja erstmal um den Besitz und welcher Stoff da genau drin ist und nicht um die unten genannten Verstöße die vermutlich entstanden sind.
Grunsätzlich ist es ja nicht verboten einen Airbag zu haben, bspw. ohne den Sprengstoff. Das Gesetz sollte durchaus wie so viele mal überarbeitet werden.
Da dieser nehm ich an aus einer RHD stammt (geraten) ist zu prüfen ob der Stoff auch in Deutschland zugelassen ist, wovon ich aber mal ausgehe. Glaube kaum das die dahinten irgendwas sonderbares nutzen.
Dazu kommt noch, dass diese in nicht bewohnten Räumen gelagert werden müssen. Diese Räume müssen über einen bestimmten Aufbau haben.