AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
Nein, ist es eben nicht!!
Denn die RSV zahlt nicht bei vorsätzlichen Straftaten!
Die zahlt AFAIK nur bei zivilrechtlichen Klagen und auch dann nicht unbedingt (nur dann wenn die Chancen recht gut stehen bzw man im Recht ist).
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"Menschen nehmen nur dann die klügste Lösung, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind." Harald L.
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